Medizinrecht
Medizinrecht
Der Tätigkeitsbereich im Medizinrecht umfasst die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Gesundheitsrechts. Dabei wird die juristische Aufarbeitung von komplexen medizinischen Sachverhalten durch eine zusätzliche medizinische Berufsausbildung gewährleistet.Medizinrecht umfasst unterschiedlichste Teilbereiche wie
- das Recht der medizinischen Behandlung
- zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
- das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht (insb. Angelegenheiten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen)
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heilberufe (insb. Rechtsstreitigkeiten mit den Heilberufskammern)
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Apothekenrecht
- das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
(z.B. Kooperationen, Gründung von MVZs, Praxisgründung und Praxisabgabe)
Häufige Themenbereiche im Medizinrecht sind
- Arzthaftung wegen Behandlungsfehler,Aufklärungsfehler,Geburtsschaden,Dokumentationsfehler, mangelnde Krankenhaushygiene, Organisationsmangel
- Krankenhausrecht
- Arbeitsrecht
Im Vordergrund steht eine zielführende Vorgehensweise für den Mandanten als Leistungsträger, Leistungserbringer oder Patient. Die besten Resultate lassen sich erbringen, wenn man beide Seiten „der Medaille“ kennt.