Neben seiner spezialisierten Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht und Notar, bearbeitet Herr Roth schwerpunktmäßig Fälle aus dem Arzthaftungsrecht und übernimmt Strafverteidigungen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.