Das Notariat umfasst insbesondere die Teilbereiche:
- Immobilien – und Grundstücksgeschäfte
- Gesellschaftsrecht (z.B. Gründungen, Umwandlungen)
- Erbrecht (z.B. Testamentsgestaltung)
- Familienrecht (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Betreuungsrecht (z.B. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
- Beglaubigungen
Auch in allen anderen – neben den oben genannten Beispielen - notariellen Fragen beraten unsere Notare lösungsorientiert und umsichtig.